Wie wir unsere Photovoltaik-Anlagen kalkulieren

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Wirtschaftlichkeit unserer Projekte und zur Berechnung der Anlagen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wer sich langfristig beteiligt, soll verstehen, wie wir rechnen.

Nachfolgend geben wir einen transparenten Überblick über unseren Kalkulationsansatz.

1. Grundlage: EEG-Vergütung & Direktvermarktung

Unsere Anlagen speisen den erzeugten Strom in das öffentliche Netz ein.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abnahme und Vergütung bzw. Marktprämie für eingespeisten Strom.

Der Strom wird vom Netzbetreiber erfasst und – je nach Anlagengröße – über einen Direktvermarkter vermarktet. Wir treten dabei nicht selbst als Stromanbieter auf.

Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten wir eine gesetzlich geregelte Vergütung bzw. Marktprämie.

Unsere Kalkulation erfolgt im Worst-Case-Szenario mit Volleinspeisung. Das bedeutet:

  • keine optimistischen Annahmen zum Eigenverbrauch
  • keine spekulativen Strompreissteigerungen
  • keine unrealistisch hohen Marktprämien

Eigenverbrauch kann die Wirtschaftlichkeit verbessern, ist in unserer Grundkalkulation jedoch nicht eingepreist.

2. Ertragsprognose

Bei der Ertragsberechnung berücksichtigen wir:

  • Standort und Ausrichtung
  • Verschattung
  • technische Degradation der Module
  • Netzlimitierungen und Einspeisebegrenzungen
  • gesetzliche Abregelungen

Wir rechnen bewusst nicht mit Idealwerten, sondern mit vorsichtigen Annahmen.

3. Investitionskosten

Im Invest sind sämtliche projektbezogenen Kosten enthalten, unter anderem:

  • Module, Wechselrichter und Unterkonstruktion
  • Netzanschluss und Zählertechnik
  • Kabeltrassen und Fernwirktechnik
  • Dachstatikprüfung
  • Brandschutz- und Blitzschutzauflagen
  • Notarkosten und Planungskosten
  • finanzielle Reserve

Wir kalkulieren mit Sicherheitszuschlägen und einem Finanzpolster.

4. Laufende Betriebskosten

Aus den Einnahmen werden unter anderem finanziert:

  • Versicherungen (Ertragsausfall- und Haftpflichtversicherung)
  • Direktvermarktungskosten
  • Wartung und Reparaturen
  • Dachmiete
  • Steuerberatung und Bankkosten
  • Prüfungsgebühren des Genossenschaftsverbandes

Die allgemeinen Fixkosten der Genossenschaft werden anteilig auf die Anlagen verteilt.

5. Steuern

Vom steuerlichen Gewinn werden Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) sowie Gewerbesteuer abgeführt.
Erst der verbleibende Betrag ist ausschüttungsfähig.

6. Rücklagen & Kapitalerhalt

Wir bilden planmäßig Rücklagen für:

  • Reparaturen
  • Ertragsschwankungen
  • technische Risiken
  • langfristigen Kapitalerhalt

Ziel ist es, dass am Ende der EEG-Laufzeit das eingesetzte Kapital vollständig wieder vorhanden ist – sofern keine Reinvestition beschlossen wird.

7. Finanzierung

Unsere Projekte werden derzeit ohne Bankkredite umgesetzt.
Es bestehen keine Zins- oder Tilgungsrisiken.

Neue Mitglieder werden nur aufgenommen, wenn ein konkreter Finanzierungsbedarf besteht.

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

8. Risiken und Absicherung

Photovoltaik-Projekte unterliegen gesetzlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich im Laufe der Zeit ändern können.

Dazu zählen insbesondere:

  • Markt- und Preisentwicklungen
  • gesetzliche Anpassungen
  • technische Ausfälle
  • verzögerte Zahlungen von Netzbetreibern

Wir begegnen diesen Risiken durch:

  • konservative Kalkulation
  • Bildung von Rücklagen
  • vollständige Berücksichtigung aller Projektkosten
  • Versicherungen
  • Verzicht auf Fremdfinanzierung

Eine Beteiligung ist ein langfristiges unternehmerisches Engagement – keine garantierte Geldanlage.

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